Steuerfristen 2026 in Österreich — Der komplette Überblick
UVA, Jahressteuererklärung, SVS und Firmenbuch: Alle Steuerfristen 2026 in Österreich mit Strafbeträgen und Tipps zur Fristverlängerung.

Inhalt
- Die wichtigsten Fristen 2026 im Überblick
- 1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
- 2. Einkommensteuererklärung
- 3. Körperschaftsteuererklärung (GmbHs)
- 4. SVS-Beiträge (Sozialversicherung)
- 5. Firmenbuch-Offenlegung
- 6. Zusammenfassende Meldung (ZM)
- 7. Lohnzettel & Arbeitgeber-Meldungen
- 8. Vorauszahlungen auf Einkommen- und Körperschaftsteuer
- Fristverlängerungen: So bekommst du mehr Zeit
- Checkliste: Fristen-Management
- Kosten bei Fristversäumnissen
- Weiterführende Artikel
- Häufige Fragen (FAQ)
- Fazit: Fristen sind kein Hexenwerk
- Offizielle Quellen
Als Unternehmer oder Selbstständiger in Österreich musst du zahlreiche Steuerfristen im Blick behalten. Eine versäumte Frist kann teuer werden – Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge und im schlimmsten Fall Zwangsstrafen drohen.
Dieser Guide gibt dir einen vollständigen Überblick über alle wichtigen Steuerfristen 2026 in Österreich.
Die wichtigsten Fristen 2026 im Überblick
| Frist | Was? | Für wen? | Strafe bei Versäumnis |
|---|---|---|---|
| 15. des zweitfolgenden Monats | UVA (Umsatzsteuervoranmeldung) | Regelbesteuerer | Verspätungszuschlag bis 10 %, Säumniszuschlag 2 % |
| 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. | ESt- bzw. KöSt-Vorauszahlung | Alle mit Vorauszahlungsbescheid | Säumniszuschlag 2 % |
| 30. April / 30. Juni | Jahressteuererklärung | Papier / FinanzOnline | Verspätungszuschlag bis 10 % |
| Quartalsweise | SVS-Beiträge | Selbstständige | Verzugszinsen |
| 9 Monate nach Stichtag | Firmenbuch-Offenlegung | Kapitalgesellschaften | Zwangsstrafen ab 700 € (wiederholbar) |
1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
Wann: 15. des zweitfolgenden Kalendermonats
Die UVA muss bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach dem Voranmeldungszeitraum beim Finanzamt eingereicht werden. (Quelle: WKO)
Wer muss die UVA abgeben?
- Alle Regelbesteuerer (Umsatz > 55.000 € brutto/Jahr oder Verzicht auf Kleinunternehmerregelung) — bei einem Vorjahresumsatz bis 55.000 € entfällt die Einreichung aber, wenn du die Vorauszahlung pünktlich zahlst oder keine anfällt
- Monatliche UVA: Vorjahresumsatz > 100.000 €
- Vierteljährliche UVA: Vorjahresumsatz ≤ 100.000 €
- Keine UVA: Kleinunternehmer (Vorjahresumsatz bis 55.000 € brutto, laufendes Jahr bis 60.500 €)
Monatliche UVA-Fristen 2026:
Voranmeldungszeitraum Abgabe & Zahlung bis
──────────────────────────────────────────────
Dezember 2025 → 16.02.2026
Jänner 2026 → 16.03.2026
Februar 2026 → 15.04.2026
März 2026 → 15.05.2026
April 2026 → 15.06.2026
Mai 2026 → 15.07.2026
Juni 2026 → 17.08.2026
Juli 2026 → 15.09.2026
August 2026 → 15.10.2026
September 2026 → 16.11.2026
Oktober 2026 → 15.12.2026
November 2026 → 15.01.2027
Dezember 2026 → 15.02.2027
Vierteljährliche UVA-Fristen 2026:
Quartal Abgabe & Zahlung bis
──────────────────────────────────────────────
Q1 2026 (Jan-Mrz) → 15.05.2026
Q2 2026 (Apr-Jun) → 17.08.2026
Q3 2026 (Jul-Sep) → 16.11.2026
Q4 2026 (Okt-Dez) → 15.02.2027
Fällt der 15. auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 BAO) — in den Listen oben ist das bereits eingerechnet.
Was passiert bei Verspätung?
Eine „Mahnung beim ersten Mal" gibt es nicht — beide Zuschläge können schon beim ersten Versäumnis anfallen:
- Verspätete Abgabe: Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Abgabe (§ 135 BAO). Das ist ein Höchstmaß, kein Automatismus — das Finanzamt entscheidet nach Ermessen und nur dann, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Zuschläge unter 50 € werden nicht festgesetzt.
- Verspätete Zahlung: Säumniszuschlag von 2 % kraft Gesetzes (§ 217 BAO). Es gibt eine Respirofrist von fünf Tagen, wenn du in den letzten sechs Monaten pünktlich gezahlt hast. Bleibt die Schuld offen, kommen nach drei und nach sechs Monaten jeweils 1 % dazu. Auch hier: unter 50 € keine Festsetzung.
Tipp:
Richte eine automatische Erinnerung 5 Tage vor jeder Frist ein. Die Abgabe erfolgt verpflichtend elektronisch über FinanzOnline.
2. Einkommensteuererklärung
Wann: 30. April 2026 (Papier) / 30. Juni 2026 (FinanzOnline)
Für das Steuerjahr 2025 gelten folgende Fristen (Quelle: BMF):
Wichtige Termine:
- 30. April 2026: Einreichung in Papierform (nur noch in Ausnahmefällen)
- 30. Juni 2026: Elektronische Einreichung über FinanzOnline
- Mit Steuerberater: Verlängerte Frist durch die Quotenregelung nach § 134a BAO — für die Veranlagung 2025 bis 31. März 2027
Was gehört zur Einkommensteuererklärung?
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb / selbstständiger Arbeit
- Sonderausgaben (Versicherungen, Spenden, etc.)
- Außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, etc.)
- Beilagen:
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A)
- Oder: Bilanz + GuV (bei Bilanzierungspflicht)
Tipp für Selbstständige:
Arbeite mit einem Steuerberater zusammen. Du gewinnst deutlich mehr Zeit durch die Quotenregelung und professionelle Optimierung.
3. Körperschaftsteuererklärung (GmbHs)
Wann: 30. Juni 2026 (über FinanzOnline)
Für GmbHs und andere Kapitalgesellschaften gelten dieselben Abgabefristen wie für die Einkommensteuer.
Wichtig:
- Papier (nur wenn elektronisch unzumutbar): 30. April 2026 / FinanzOnline: 30. Juni 2026
- Mit Steuerberater: Fristverlängerung durch Quotenregelung möglich
- Firmenbuch-Offenlegung: 9 Monate nach Bilanzstichtag (= 30.09. bei Kalenderjahr-Bilanz) — das ist eine separate Frist!
Was ist zu tun?
- Jahresabschluss erstellen (Bilanz + GuV)
- Körperschaftsteuererklärung einreichen
- Offenlegung im Firmenbuch
4. SVS-Beiträge (Sozialversicherung)
Wann: Quartalsweise
Die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) rechnet quartalsweise ab.
Fälligkeitstermine 2026:
Quartal Fälligkeit
──────────────────────────────────────────────
Q1 2026 (Jan-Mrz) Ultimo Februar 2026
Q2 2026 (Apr-Jun) Ultimo Mai 2026
Q3 2026 (Jul-Sep) Ultimo August 2026
Q4 2026 (Okt-Dez) Ultimo November 2026
Höhe der Beiträge:
Die SVS schreibt vorläufige Beiträge auf Basis eines früheren Jahres vor und bemisst später nach dem tatsächlichen Einkommen nach.
Beispiel (Größenordnung):
- Einkünfte 40.000 €
- Beitragsgrundlage: rund 53.500 € — die Einkünfte plus die vorgeschriebenen KV- und PV-Beiträge (§ 25 Abs. 2 Z 2 GSVG)
- SVS-Beiträge: rund 1.200 €/Monat
Tipp:
Die SVS bietet Einziehungsaufträge an – so vergisst du keine Zahlung mehr.
5. Firmenbuch-Offenlegung
Wann: 9 Monate nach Bilanzstichtag (für alle Kapitalgesellschaften)
Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss elektronisch beim Firmenbuch offenlegen (§ 277 UGB).
Wer ist betroffen?
- Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, FlexKapG, AG) — unabhängig von der Größe
- GmbH & Co KG und andere Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (§ 221 Abs. 5 UGB)
- Genossenschaften nach den Sondervorschriften des GenG
Nicht offenlegungspflichtig sind Einzelunternehmen und klassische Personengesellschaften — auch dann nicht, wenn sie bilanzieren müssen.
Offenlegungsfrist (§ 277 UGB):
- Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG): 9 Monate nach dem Bilanzstichtag (bei Stichtag 31.12.: bis 30.09.) — unabhängig von der Größe.
- Davon zu unterscheiden: Der Jahresabschluss muss intern binnen 5 Monaten aufgestellt werden (§ 222 UGB) — das ist die Aufstellungs-, keine Offenlegungsfrist.
Was passiert bei Versäumnis?
- Automatische Zwangsstrafe nach § 283 UGB: 700 € (Kleinst-GmbH 350 €)
- Wird alle zwei Monate wiederholt verhängt, solange nicht offengelegt wird — ab der Wiederholung bei mittelgroßen Gesellschaften 2.100 €, bei großen 4.200 €
- Im ordentlichen Verfahren bis 3.600 € (klein); bei großen Gesellschaften ein Vielfaches
6. Zusammenfassende Meldung (ZM)
Wann: Bis zum letzten Tag des Folgemonats
Die ZM brauchst du für innergemeinschaftliche Lieferungen, für innergemeinschaftliche sonstige Leistungen (Dienstleistungen an EU-Unternehmer, bei denen der Kunde die Steuer schuldet) und für Dreiecksgeschäfte (Art. 21 Abs. 3 UStG). Lieferungen ins Drittland sind Ausfuhren und gehören nicht in die ZM.
Beispiele:
- Du verkaufst Waren an ein Unternehmen in Deutschland → ZM erforderlich
- Du programmierst für eine Agentur in Italien (Reverse Charge) → ZM erforderlich
- Du lieferst in die Schweiz → keine ZM (Ausfuhrlieferung)
Frist:
Bis zum letzten Tag des auf den Meldezeitraum folgenden Monats.
7. Lohnzettel & Arbeitgeber-Meldungen
Falls du Mitarbeiter hast:
- Ende Februar 2026: Lohnzettel für 2025 — elektronisch über ELDA bzw. FinanzOnline. Nur wenn dir die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar ist, gilt der 31. Jänner in Papierform (§ 84 Abs. 1 Z 2 EStG)
- 31. März 2026: Kommunalsteuererklärung für 2025 an die Gemeinde, elektronisch über FinanzOnline (§ 11 Abs. 4 KommStG). Eine eigene Jahreserklärung für DB und DZ gibt es nicht
- 15. jeden Monats: Lohnsteuer, DB, DZ und Kommunalsteuer für den Vormonat
8. Vorauszahlungen auf Einkommen- und Körperschaftsteuer
Hast du einen Vorauszahlungsbescheid, zahlst du die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer in vier gleichen Teilbeträgen — jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 45 Abs. 2 EStG, § 24 Abs. 3 KStG). 2026 verschieben sich drei Termine wegen Wochenende bzw. Feiertag auf den 16. Februar, 17. August und 16. November.
Für GmbHs gilt zusätzlich die Mindestkörperschaftsteuer: 500 € pro Jahr, also 125 € je Quartal (§ 24 Abs. 4 KStG). Sie fällt auch in Verlustjahren an, geht aber nicht verloren — sie wird auf die KöSt der Folgejahre angerechnet.
Ist dein Gewinn deutlich niedriger als im Bescheid angenommen, kannst du die Vorauszahlung bis 30. September des laufenden Jahres herabsetzen lassen.
Fristverlängerungen: So bekommst du mehr Zeit
1. FinanzOnline statt Papier:
Elektronische Einreichung über FinanzOnline verlängert die Frist für die Einkommensteuererklärung automatisch von 30. April auf 30. Juni.
2. Mit Steuerberater (Quotenregelung):
Die Quotenregelung steht seit dem AbgÄG 2023 in § 134a BAO, die Details regelt die Quotenregelungsverordnung (QuRV). Vertritt dich ein Steuerberater, kann er deine Erklärung im Rahmen der Quote bis 31. März des zweitfolgenden Jahres einreichen — für die Veranlagung 2025 also bis 31.03.2027. Voraussetzung: Er meldet deine Steuernummer bis 30. Juni des Folgejahres in FinanzOnline zur Quote an.
3. Antrag auf Fristverlängerung:
Du kannst beim Finanzamt eine begründete Fristverlängerung beantragen – auch über FinanzOnline unter „Weitere Services → Anträge → Fristverlängerung".
Checkliste: Fristen-Management
Damit du keine Frist mehr verpasst:
- Kalender-Erinnerungen für alle wiederkehrenden Fristen einrichten
- Buchhaltung monatlich erledigen (nicht erst am Ende des Jahres!)
- Steuerberater beauftragen (falls Budget vorhanden)
- Automatische Zahlungen für SVS einrichten
- Puffer einplanen: Nicht erst am letzten Tag beginnen
- Dokumentation laufend führen (Belege, Rechnungen)
Kosten bei Fristversäumnissen
Beispielrechnung:
Szenario: UVA 14 Tage zu spät
Geschuldete USt: 5.000 €
Verspätungszuschlag: bis 10 % = höchstens 500 €
(Ermessen des Finanzamts, § 135 BAO)
Säumniszuschlag: 2 % = 100 €
(Respirofrist von 5 Tagen überschritten, § 217 BAO)
────────────────────────────────
Bis zu 600 € Mehrkosten
Bis zu 600 €, nur weil du eine Frist verpasst hast. Bleibt die Schuld länger offen, kommen nach drei und nach sechs Monaten jeweils 1 % dazu.
Weiterführende Artikel
Alle Details zur Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) findest du in unserem Step-by-Step Guide. Die SVS-Beiträge für Selbständige erklären wir mit konkreten Berechnungsbeispielen. Und wenn du die Kleinunternehmerregelung 2026 nutzt, entfallen viele dieser Fristen ohnehin.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Strafe droht bei verspäteter UVA?
Schon beim ersten Mal kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Abgabe festgesetzt werden (§ 135 BAO) — eine straffreie Mahnung „beim ersten Mal" gibt es nicht. Ob und wie hoch, entscheidet das Finanzamt nach Ermessen; entschuldbare Verspätungen bleiben zuschlagsfrei. Zahlst du zu spät, kommt kraft Gesetzes ein Säumniszuschlag von 2 % dazu (§ 217 BAO), mit einer Respirofrist von fünf Tagen und je 1 % nach drei und sechs Monaten.
Kann ich eine Fristverlängerung für die Steuererklärung beantragen?
Ja, über FinanzOnline kannst du unter „Weitere Services → Anträge → Fristverlängerung" einen begründeten Antrag stellen. Noch einfacher: Mit Steuerberater bekommst du durch die Quotenregelung automatisch verlängerte Fristen — oft bis März des übernächsten Jahres.
Muss ich als Kleinunternehmer eine UVA abgeben?
Nein, Kleinunternehmer nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG sind von der UVA-Pflicht befreit — also wenn dein Vorjahresumsatz 55.000 € brutto nicht überstiegen hat und du im laufenden Jahr unter 60.500 € bleibst. Ausnahmen: bei freiwilligem Wechsel zur Regelbesteuerung oder wenn du für Leistungen/Waren aus dem EU-Ausland selbst die Umsatzsteuer schuldest (Reverse Charge bzw. innergemeinschaftlicher Erwerb). Auch dann reicht bei einem Vorjahresumsatz bis 55.000 € die pünktliche Zahlung — einreichen musst du die UVA nur bei einem Überschuss oder auf Aufforderung des Finanzamts.
Wann sind die SVS-Beiträge fällig?
Die SVS rechnet quartalsweise ab. Die Fälligkeit ist jeweils am Ultimo des zweiten Monats im Quartal — also Ende Februar, Mai, August und November. Du kannst einen Einziehungsauftrag einrichten, damit nichts vergessen wird.
Fazit: Fristen sind kein Hexenwerk
Mit der richtigen Organisation und den richtigen Tools behältst du alle Steuerfristen im Griff:
- Kalender nutzen: Automatische Erinnerungen einrichten
- Monatlich buchen: Nicht alles auf einmal am Jahresende
- Profis einbinden: Steuerberater kann sich lohnen
- Software nutzen: Rechnungsheld & Co. automatisieren vieles
- Puffer einplanen: Nicht erst am letzten Tag starten
Fragen zu Steuerfristen? Kontaktiere uns – wir helfen gerne!
Rechnungsheld kostenlos testen – Nie wieder Fristen verpassen.
Offizielle Quellen
- § 108 BAO – Fristen
- § 134a BAO – Quotenregelung
- § 135 BAO – Verspätungszuschlag
- § 217 BAO – Säumniszuschläge
- § 45 EStG – Vorauszahlungen
- § 84 EStG – Lohnzettel
- § 25 GSVG – Beitragsgrundlage
- § 11 KommStG – Entstehung der Steuerschuld, Selbstberechnung, Fälligkeit und Steuererklärung
- § 24 KStG – Erhebung der Steuer
- § 221 UGB – Größenklassen
- § 222 UGB – Inhalt des Jahresabschlusses
- § 277 UGB – Offenlegung
- § 283 UGB – Zwangsstrafen
- § 6 UStG – Steuerbefreiungen
- Art. 21 UStG (Binnenmarkt) – Voranmeldung und Vorauszahlung, Veranlagung
- Quotenregelungsverordnung (QuRV)
- BMF – Fristen & Fälligkeiten
- WKO – Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung
- USP – Zusammenfassende Meldung (ZM)
- SVS – Fälligkeit der Beiträge
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zu deiner individuellen Situation wende dich an das Finanzamt oder einen Steuerberater. Stand: 2026.
So geht's in Rechnungsheld